general terms and conditions

Die folgenden Verkaufsbedingungen gelten für unsere Produkte. Soweit von den allgemeinen Verkaufsbedingungen Abweichungen vorliegen, werden sie in Nachsätzen erwähnt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Mündliche Zusagen jeder Art werden nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Bei Auftragserteilung unterwirft sich der Besteller den nachstehenden Bedingungen, durch welche die in seinen eigenen Bestellformularen, Briefbogen usw. abgedruckten oder im Schriftwechsel erwähnten Bedingungen als aufgehoben gelten, wenn sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Alle Angebote sind freibleibend. Bei Angeboten aus Lagervorrat gilt Zwischenverkauf als vorbehalten.

3. Die Lieferung erfolgt nach Vorschrift oder, falls solche nicht vorliegt, nach nserem Ermessen. Vereinbarte Lieferzeiten verstehen sich unter der Voraussetzung, dass der Besteller seine Vertragspflichten erfüllt und die Arbeitsgänge bei uns und unserem Lieferanten ungestört ablaufen. Sie sind daher ohne Verbindlichkeit für uns. Im Falle des Leistungsverzuges oder zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung unsererseits sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, Unruhen, Epidemien, außerordentliche Wettereinflüsse, Feuer, Unfälle, Lieferungserschwernisse jeglicher Art, insbesondere Materialmangel bei uns oder unseren Lieferanten, berechtigen uns, die Lieferung erst nach Beseitigung der vorgenannten Hindernisse vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Alle Teillieferungen aufgrund eines Abschlusses oder Auftrages gelten als ein zusammengehöriges einheitliches Geschäft, auch wenn die Teillieferungen gesondert berechnet werden.

4. Der Versand und Transport geschieht stets auf Gefahr des Bestellers, auch wenn die Ware franko zu liefern ist. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unsere Werk oder Lager verlassen hat. Die Verpackung wird nicht gesondert in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind Postsendungen, die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

5. Alle Maße und Gewichte sowie Abbildungen sind in Bezug auf genaue Einhaltung unverbindlich, da ständig konstruktive Veränderungen vorgenommen werden.

6. Die Obliegenheiten der §§ 377 und 378 des Handelsgesetzbuches gelten mit der Maßgabe, dass der Käufer alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung und Einbau. schriftlich anzuzeigen hat. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von § 459 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Wandlungs- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder die Frist dafür nicht eingehalten ist. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschuss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter sowie in den Fällen, in denen Fehler des Liefergegenstandes Personenschäden oder 600,– € überschreitende Sachschäden an privat genutzten Gegenständen verursachen. Zugesicherte Eigenschaften sind ausdrücklich als Zusicherung zu kennzeichnen. Die von uns gemachten technischen Angaben zum Leistungsgegenstand, Verwendungszweck usw. (z. B. DIN-Normen, Maße, Gewichte, Härte, Gebrauchswert) betreffen den ungefähren Charakter und Typ der Ware und begründen keine Zusicherung von Eigenschaften der Ware.

7. Waren-Rücklieferungen können nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Vereinbarung vorgenommen werden. Als anteilige Kosten werden 20 % vom Warenwert in der Gutschrift abgesetzt. Ohne unsere Genehmigung zurückgesandte Waren brauchen von uns nicht angenommen zu werden und können auf Kosten des Käufers auf Lager gegeben werden.

8. Die Preise gelten ab 1250,– € franko deutsche Grenze. Bei Nichterreichung der Franko Grenze wird die Stückgutfracht in Rechnung gestellt. Es werden die am Liefertage geltenden Preise berechnet, gleichgültig, ob eine inzwischen eingetretene Preisänderung mitgeteilt ist oder nicht. Ein Rücktrittsrecht aufgrund erhöhter Preise gemäß den veränderten Herstellungskosten wird nicht eingeräumt.

9. Die Zahlungen haben, falls nichts anderes vereinbart ist, in bar ohne Abzug frei hier zu erfolgen, und zwar spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse. Bei Barzahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über Landeszentralbankdiskont zu berechnen. Es bedarf hierzu keiner in Verzugsetzung. Erfolgt die Zahlung, vorbehaltlich unserer Zustimmung, in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, so fallen die Kosten für die Diskontierung und Einziehung dem Besteller zur Last. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen und Gegenansprüchen. Dem Besteller stehen keinerlei Ansprüche wegen verspäteter Rechnungslegung zu. Unsere Lieferungspflicht setzt unbedingte Kreditwürdigkeit voraus. Sollten bei Abwicklung eines Auftrages Zweifel in dieser Hinsicht entstehen, so sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Kommt der Schuldner mit einer Zahlung in Verzug, so werden unsere gesamten Forderungen, zur sofortigen Zahlung fällig. Eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung wird nicht übernommen. In Fällen der Verschlechterung der Vermögenslage sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Bestellers zu betreten, zweckdienliche Auskünfte über die Vorbehaltsware und evtl. Forderungen aus Ihrer Weiterveräußerung zu verlangen sowie Einsicht in seine Bücher zu nehmen, soweit dies der Sicherung unserer Rechte dient. Ein Rücktritt vom Vertrage liegt in der Übernahme nur dann, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Mindermengenzuschlag: Bei Bestellungen bis 200 € erfolgt eine einmalige Verwaltungsgebühr von 30 €.

10. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt und künftig entstehenden Forderungen und ebenfalls die Saldoforderungen, die wir gegen den Besteller aus den jeweiligen Geschäftsverbindungen haben, erfüllt sind. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden, jedoch nicht mehr, wenn der Käufer in Verzug ist. Der Käufer ist weder zu einer Verpfändung noch zu einer Sicherungsübereignung berechtigt. Eine Pfändung von dritter Seite ist uns unverzüglich mitzuteilen. Jede Be- und Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung durch den Käufer erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Soweit wir nicht bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften Eigentum oder Miteigentum erlangen, überträgt der Käufer uns schon jetzt in Höhe des Wertes unserer Ware Miteigentum an den ihm gehörenden Sachen oder Beständen und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Käufer tritt alle Ansprüche an Dritte, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere aufgrund von Weiterveräußerung, Be- und Verarbeitung oder Einbau, zustehen, in Höhe des Rechnungswertes an uns ab. Die Abtretung dient der Sicherung aller Forderungen, die wir gegen den Käufer haben. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen bis zum jederzeit möglichen Widerruf unsererseits einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf bei Verzug, Scheck- oder Wechselprotest sowie Zahlungseinstellung des Käufers. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherungen diese Forderungen insgesamt um mehr als 15 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Der Käufer ist bei Zahlungsverzug auf unser Verlangen verpflichtet, unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen, die der Durchsetzung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte dienlich sind, insbesondere uns eine Aufstellung über die Vorbehaltware und deren Verbleib zu machen.

11. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Gelsenkirchen, soweit der Besteller Vollkaufmann ist. Gelsenkirchen ist auch Gerichtsstand für alle Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens verfolgt werden; dies gilt ebenso für Ansprüche, die im Wege des Urkunden- und Wechsel Prozessverfahrens verfolgt werden. Bei Auslands-Lieferverträgen gilt deutsches Recht.

13. Durch Änderungen oder Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt
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